Die Finanzen der Christengemeinschaft
in Wuppertal

Aktueller Stand des laufenden Haushalts:

Juni 2008: -2.651,62 €, kumuliert 2008: -8.588,68

Erläuterungen

Das Ergebnis ist sicher an sich noch nicht erfreulich, immerhin aber ist es deutlich besser
als bei der Etatplanung befürchtet.
Wir dürfen aber keinesfalls in der Anstrengung nachlassen, den Haushalt zu konsolidieren!

Detaillierte Monatsberichte (als PDF):

Nachstehend finden Sie die Monatsberichte, wie sie auch in der Gemeinde aushängen
und dem Wirtschaftskreis gegeben werden:

Aus technischen Gründen ist es zurzeit nicht möglich, die Monatsberichte als PDF-Dateien
zu veröffentlichen. Sobald dies wieder möglich ist, werden die Berichte wieder hier stehen.
Sollten Sie in der Zwischenzeit Detailinformationen wünschen, wenden Sie sich bitte an
Herrn Gottschalk (wuppertal@christengemeinschaft.org).
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Jahresabschlüsse (als PDF)

Abschluss 2006

Nachstehend finden Sie den vollständigen Jahresabschluss. Er beinhaltet die Bilanz und GuV, wie sie an die Foundation abgegeben werden sowie eine Liste, wie sich die darin verzeichneten Werte zusammensetzen. Darin sind 2006 nur Gemeinde und Schloßstraße 33 enthalten, da das Haus Meckelstraße 2 erst seit 01.01.2007 wieder juristisch der Gemeinde gehört.
Weiter finden Sie die Einzelbilanzen und GuV (Gewinn- und Verlustrechnungen) der Gemeinde und der beiden Häuser.
Sie können alle Angaben sehen und hinterfragen. Lediglich Namensangaben zu Darlehen etc. wurden aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht.

Bilanz Christengemeinschaft Wuppertal 2006.pdf

Abschluss 2007

Nachstehend finden Sie den vollständigen Jahresabschluss. Sie finden verschiedene diesmal die Angaben in verschiedenen Einzeldateien.
Seit 01.01.2007 gehört das Haus Meckelstraße wieder juristisch der Gemeinde. Entsprechend sind die Werte deutlich höher. Gleichzeitig wurden
Darlehen für die Sanierung dieses Hauses aufgenommen die entsprechenden Ausgaben getätigt. Auch dies spiegelt sich natürlich in den Werten
von GuV und Bilanzen wieder.
Weiter finden Sie die Einzelbilanzen und GuV (Gewinn- und Verlustrechnungen) der Gemeinde und der beiden Häuser.
Sie können alle Angaben sehen und hinterfragen. Lediglich Namensangaben zu Darlehen etc. wurden aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht.

Bilanz Markus-Kirche 2007.pdf   Bilanz Christengemeinschaft Wuppertal 2007 - Details Vermögensrechnung 2006-2007 (anonymisiert).pdf

Aus technischen Gründen ist es zurzeit nicht möglich, die Einzelbilanzen als PDF-Dateien
zu veröffentlichen. Sobald dies wieder möglich ist, werden die Berichte wieder hier stehen.
Sollten Sie in der Zwischenzeit Detailinformationen wünschen, wenden Sie sich bitte an
Herrn Gottschalk (wuppertal@christengemeinschaft.org).
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Die Mitglieder des Wirtschaftskreises stehen Ihnen stets gerne für Fragen und
Anregungen zur Verfügung!

  Wenn Sie der Christengemeinschaft eine Spende zukommen lassen wollen, finden Sie nachstehend die Bankverbindung:
Konto 8259600 bei der Bank für Sozialwirtschaft (BLZ 37020500)

Grundsätzliche Gedanken zu den Gemeindefinanzen:

Merkblatt Finanzielle Grundlagen

Herzliche Bitte

Sie erleichtern unserer Verwaltung sehr die Arbeit, wenn Sie uns für
Ihren Beitrag eine Einzugsermächtigung erteilen. Das Formular finden Sie hier:

Einzugsermächtigung Wuppertal

Finanzielle Grundlagen

Die Christengemeinschaft lebt in finanzieller Hinsicht hauptsächlich von Beiträgen ihrer Mitglieder und freiwilligen Zuwendungen ihrer Freunde. Um der freien Entscheidung jedes einzelnen willen verzichtet sie auf das Recht der Kirchensteuererhebung.

Die Gemeinden erhalten diese Zuwendungen als

Monatliche Beiträge,

Kollekten

Spenden

Diese dienen einerseits zur Deckung der laufenden Ausgaben am Ort der Gemeinde (Gemeindehaushalt): Gehälter der Mitarbeiter, Unterhaltung von Kirchen und Gemeinderäumen, Energiekosten, Druck und Versand von Mitteilungen, sowie Telefon- und Fahrtko­sten.

Andererseits gibt es Gemeinschaftsaufgaben, die regional oder international wahrgenommen werden: die Förderung der Priester­ausbildung, die Altersversorgung der Mitarbeiter, die Unterstüt­zung im Aufbau befindlicher Gemeinden. Dafür stellen die Gemeinden etwa ein Viertel ihrer laufenden Einnahmen zur Verfü­gung.

Monatliche Beiträge

Die regelmäßigen monatlichen Beiträge machen den weitaus größten Teil der benötigten Mittel aus. Aus dem Grundsatz der Freiwilligkeit ergibt sich, dass dafür kein verbindlicher Richtsatz genannt werden kann. So ergeht die Bitte an die Mitglieder und Freunde, ihren laufenden Beitrag durch Selbsteinschätzung zu finden. Eine Hilfe bei der individuellen Bemessung kann sich aus folgenden Gesichtspunkten ergeben:

a) Aus der eigenen Lebenssituation:

Im Rahmen der eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten stellt der Beitrag für die Christengemeinschaft einen Anteil an den persönli­chen monatlichen Ausgaben dar. Die Antwort auf die Frage nach der angemessenen Höhe dieses Beitrags hängt auch davon ab, welche Bedeutung das Leben der Gemeinde und die Verbundenheit mit der Christengemeinschaft für den einzelnen hat.

b) Aus dem Bedarf der Gemeinden:

An Gemeindeabenden und durch Rundbriefe wird regelmäßig über die Verwendung der eingegangenen Zuwendungen berich­tet und dargestellt, welche Mittel die Gemeinde zur Erfüllung ihrer laufenden Aufgaben benötigt. Zurzeit kann davon ausgegangen werden, dass zur Deckung des Haushalts Monatsbeiträge von durchschnittlich 54,00 € erforderlich sind.

c) Als weitere Orientierungshilfe für die Selbsteinschätzung kön­nen auch die nachstehenden Prozentsätze dienen:

Alleinstehende                                             5 - 7 %

Verheiratete mit einem Einkommen         4 - 6 % Nettoeinkommens

Familie mit 1-2  Kindern                                3 – 5 % des monatlichen Nettoeinkommens

Familie mit geringem Einkommen             2-4%

Natürlich ist es auch möglich, den Beitrag nicht am monatlichen Einkommen, sondern am Aufwand zu bemessen.

Nicht alle Mitglieder und Freunde sind in der Lage, den benötigten Durchschnittsbeitrag zu leisten, wie z. B. Auszubildende, Studen­ten, Arbeitslose. Das Wesen der Gemeinde zeigt sich in der Bereit­schaft derer, die dazu in der Lage sind, einen höheren Beitrag zu zahlen und damit die geringere Beitragsleistung anderer auszu­gleichen.

Zusammenfassend kann gesagt werden:

Das Gemeindeleben kann sich in dem Umfang entfalten, wie seine finanziellen Voraussetzungen von Mitgliedern und Freunden geschaffen werden. Menschen, die regelmäßig am Leben der Gemeinde teilnehmen, werden den Wunsch haben, Verantwor­tung für den Bestand und die Entwicklung der Gemeinde zu über­nehmen; sie sind frei in der Entscheidung, in welchem Maße sie unter Abwägung der genannten Gesichtspunkte dies tun wollen.

Kollekten

In der Regel werden nach Gottesdiensten und Veranstaltungen Kollekten gesammelt, die nicht besonderen Zwecken, sondern dem laufenden Haushalt dienen.

Spenden

Der laufende Haushalt der Gemeinden bedarf gegenwärtig noch besonderer Zuwendungen in Gestalt einmaliger Spenden. Anlass dazu können Ereignisse des eigenen Schicksals sein - ebenso aber auch Aufgaben im Leben der Gemeinde.

Sonderspenden

Diese Spenden sind notwendig, wenn es um den Bau und größere Renovierungen von Kir­chen, den Erwerb von Grundstücken oder Häusern für Gemeinde­zwecke oder besondere Anschaffungen (z. B. Orgel, Gestühl) geht.

Testamentarische Verfügungen

Zur Verwirklichung besonderer Vorhaben können testamentari­sche Verfügungen zu Gunsten der Christengemeinschaft wesent­lich beitragen.

Ggf. ist es auch sinnvoll, diese Dinge in einem Erbvertrag zu regeln.

Der Gemeindesekretär, Herr Gottschalk, ist Ihnen dabei gerne behilflich und kann auch den Kontakt zu einem zur Christengemeinschaft gehörenden Notar herstellen.

Steuerfragen

Beitragszahler und Spender können ihre Zuwendungen an die Christengemeinschaft im Rahmen der landesgesetzlichen Vor­schriften als abzugsfähige Kirchensteuer geltend machen; darüber hinausgehende Beträge sind im Rahmen bestimmter Höchst­sätze als Sonderausgaben abzugsfähig. Für darüber hinausgehende Beträge können über eigens dafür eingerichtete Stiftungen gegeben werden.

Am Jahresende wird unaufgefordert eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt zugesandt.

Die  Christengemeinschaft ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts von der Körperschaftssteuer sowie der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen über die finanziellen Dinge der Christengemeinschaft, für Anregungen und Kritik steht Ihnen unser Gemeindesekretär, Herr Gottschalk stets gerne zur Verfügung.