Mitgliedschaft in der Christengemeinschaft
 
 
 
  Mitglied in der Christengemeinschaft wird man nicht durch Geburt, Taufe oder Konfirmation, sondern durch eigenen Entschluss als Erwachsener.
 
 
 
 
 
  Die Aufnahme erfolgt durch einen Priester der örtlichen Gemeinde.
 
 
 
 
 
  Die Vielfalt des Gemeindelebens, wie es sich im Gemeindeprogramm widerspiegelt, ist wesentlich von der Aktivität der Gemeindemitglieder geprägt.