Finanzen und Recht
 
 
 
  In Deutschland haben sich die Gemeinden regional zu Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammengeschlossen. Die Körperschaftsrechte wurden von den Kultusministerien der Bundesländer erteilt. Die Christengemeinschaft hat damit den gleichen Rechtsstatus wie die katholische und evangelische Kirche.
 
 
 
  Die einzelnen Körperschaften sind zu einem Körperschaftsverband zusammengeschlossen.
 
 
 
 
  Außerhalb Deutschlands ist die Rechtsform je nach den gesetzlichen Voraussetzungen der verschiedenen Staaten unterschiedlich. Als Gesamtheit hat die Christengemeinschaft international die Rechtsform einer Stiftung nach holländischem Recht unter dem Namen "Foundation The Christian Community (International)".
 
 
 
  Die Christengemeinschaft wird finanziell durch freiwillige Beiträge und Spenden ihrer Mitglieder und Freunde getragen. Auf das in Deutschland mögliche Recht der Einziehung von Kirchensteuern durch den Staat hat die Christengemeinschaft ausdrücklich verzichtet.
 
 
 
  Alle rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen werden von verantwortlichen Gemeindemitgliedern und Priestern gemeinsam gleichberechtigt behandelt. Der Kultus ist in die besondere Verantwortung der Priester gegeben.